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Leitfaden zur Organisation des NWP (zweite Phase)

(verabschiedet auf dem 10. Runden Tisch; 02./03.04.2001)

A. Künftige politische Einordnung des NWP

1. Intersektoralität, Verbindlichkeit der Ergebnisse (politische Ebene), Einbindung in nationale Nachhaltigkeitsstrategie Es wird ein möglichst hoher Grad von Verbindlichkeit für alle Akteure angestrebt. Voraussetzungen dafür sind:
a) Möglichst breiter Konsens
b) Möglichst hoher Konkretisierungsgrad (Ziele, Maßnahmen, jeweilige Akteure, Zeitrahmen, Ressourcenbedarf), der auch schriftlich dokumentiert wird.
c) Der NWP-Prozeß definiert möglichst konkrete Ziele im Sinne politischer Leitlinien.

Diese sollen für die Länderebene einen Rahmen bilden, an dem sie sich zur spezifischen Ausgestaltung orientieren können. Für die Umsetzung der konsensualen Handlungsvorschläge setzen die Akteuren die ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Instrumente (z.B. Gesetzesinitiative der Bundesregierung, Bundesratsinitiative einiger Bundesländer, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit) ein.

Ziel ist es, die im Konsens gefundenen Ergebnisse aus dem NWP-Prozess in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie einzubringen.
Im Sinne der Intersektoralität bezieht das NWP als gemeinsames Programm aller Akteure auch die relevanten Ressorts der Bundesregierung ein.


B. Verfahren und Organisation künftiger Runder Tische

2. Akteure und ihre Rolle/ Mandate, namentliche Listung der beteiligten Verbände / Institutionen Alle Akteure des Prozesses sichern sich das erforderliche Verhandlungsmandat ihres Verbandes / Institution. Beobachterstatus ist die Ausnahme. Jede/r am Prozess teilnehmende Verband/Institution wird als Teilnehmer am NWP Prozess (in entsprechenden NWP-Dokumenten) aufgelistet.

3. Verhaltenskodex / Verfahrens-Leitfaden / Geschäftsordnung
Der NWP-Prozess beruht auf einem partnerschaftlichen Vertrauensverhältnis. Der vorliegende Leitfaden ist bis auf weiteres die Verfahrensgrundlage für den NWP-Prozess.

4. Transparenz, Konsensprinzip und Umgang mit abweichenden Meinungen, Umgang mit schriftlichen Stellungnahmen

Für den NWP-Prozess gilt ein möglichst hohes Maß an Transparenz.

Im einzelnen:
Alle schriftlichen Stellungnahmen werden allen Akteuren spätestens 3 Wochen vor der entsprechenden Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung erfolgt über BMVEL umgehend nach Eingang im Rahmen seiner Koordinierungsfunktion (Voraussetzung: Rechtzeitige Übermittlung!).

Positionspapiere / schriftliche Stellungnahmen erfolgen grundsätzlich mit Bezug auf die Diskussionsgrundlage, werden BMVEL spätestens 3 Wochen vor der entsprechenden Sitzung übermittelt, tragen den Namen des verantwortlichen Akteurs und werden auf dem jeweiligen Runden Tisch vertreten. Zudem können schriftliche Stellungnahmen auch zum Prozess allgemein erfolgen.

Prinzipiell wird ein Höchstmaß an Konsens angestrebt. Abweichende Meinungen werden auf Wunsch dokumentiert. Stimmrechte werden nicht festgelegt; es gibt keine Abstimmungen zu inhaltlichen Fragen.

5. Einsatz von Arbeitsgruppen (AGs) / Erarbeitung von Grundlagenpapieren

Für die Diskussion an den Runden Tischen werden Grundlagenpapiere erstellt, die einem noch zu konkretisierenden Schema folgen. Diese werden von möglichst paritätisch besetzten Arbeitsgruppen verfasst, die sich bei Bedarf externer Expertise bedienen können. Grundlagenpapiere werden im Plenum von der Arbeitsgruppe vorgestellt.

Bei Bedarf kann sich das Plenum in Arbeitsgruppen teilen. Dies wird von Fall zu Fall entschieden.

6. Moderation, Redaktionsgruppe, Protokolle

Runde Tische werden extern moderiert. Dabei sind sowohl Professionalität in der Moderation als auch fachliche Kompetenz wichtig. Die Ergebnisse der Runden Tische werden von paritätisch
besetzten Redaktionsgruppen aus den Reihen der Akteure festgehalten. Protokolle werden von einem dazu zu Beginn des Runden Tisches benannten Akteur zeitnah erstellt.

7. Umgang mit bisherigen und späteren Ergebnissen / Monitoring / Erfolgskontrolle

Monitoring erfolgt sowohl in bezug auf den Prozess als auch in bezug auf die Umsetzung der Handlungsvorschläge. Monitoringergebnisse fließen in einen späteren Runden Tisch ein. Der Runde Tisch bestimmt 3 Akteure für diese Aufgabe.
Die Voraussetzungen für das Monitoring der Umsetzung der Handlungsvorschläge sind im Rahmen der jeweiligen inhaltlichen Diskussion zu den Fachthemen festzulegen.

8. Finanzielle Aspekte (NWP-Prozeß und Umsetzung des NWP)

Die Finanzierung der externen Moderation für die nächsten 2 Jahre (mit 2 bis 3 Plenarsitzungen pro Jahr) übernimmt BMVEL. Die Finanzierung der Umsetzung der Handlungsvorschläge obliegt den jeweiligen Akteuren im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Finanzierung der Teilnahme von Akteuren am NWP-Prozess durch BMVEL ist nicht vorgesehen. Die Akteure bemühen sich, bei Bedarf die Finanzierung externer Gutachten zu ermöglichen.

9. Glossar/ Fachpublikationen

Um einem gegebenenfalls unterschiedlichen Verständnis zu bestimmten Definitionen/Formulierungen entgegenzuwirken und um Mißverständnisse in der Öffentlichkeit zu verhindern, wird bei Bedarf und themenbezogen ein Glossar zu den entsprechenden
Fachbegriffen angelegt.

Von den Akteuren können Fachpublikationen als Referenz zu einzelnen Schwerpunktthemen vorgeschlagen werden. Über eine konkrete Verwendung von Publikationen im Rahmen des
Prozesses befindet das Plenum.

Im Bedarfsfall können Ergebnisse/ Zwischenergebnisse des NWP-Prozesses mit einem Anhang versehen werden, der bestimmte Grundlagen-Informationen enthält (z.B. Struktur der
Forstorganisation bei Bund und Ländern; steuerliche Substitution von Nicht-Holzprodukten).

10. Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

Die einzelnen Akteure bemühen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für den NWP-Prozeß sowie für dessen Ziele, Inhalte und Maßnahmen.

Wo immer dies möglich ist, werden bei der Öffentlichkeitsarbeit durch gemeinsames Handeln/gemeinsame Aktionen der Akteure Synergien genutzt und eindeutige Positionen vertreten. Ziel
ist es, eine möglichst umfassende und schlagkräftige Allianz von Akteuren für den Wald und seine vielfältigen Funktionen zu bilden.

11. Weitere Punkte

Es wird angeregt, die Ergebnisse und Zwischenergebnisse des bundesdeutschen NWP-Prozesses auch in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen, um das Verfahren selbst sowie die Inhalte und Ergebnisse des Prozesses auf internationaler Ebene transparent zu machen und entsprechend zu dokumentieren.

BMVEL, Referat 534
29.09.2003

Nationales Waldprogramm